DaveD
Nicht registriert
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am 9. 2. 2013 um 11:11 |
Ich sage nur Flug 301 und Birgenair.
Das Unglück und eine Fluggesellschaft, die vorher kein Mensch kannte.
Böse Zungen behaupteten, sie wurde nur dafür gegründet.
164 deutsche Passagiere waren eingestiegen im Vertrauen, dass die "Herren der Lüfte" vorne im Cockpit auch die Herren der von ihnen zu beherrschenden Technik sind.
Und dann soll mir noch mal einer was von Lotto spielen und Wahrscheinkeitsrechnung erzählen. |
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Isolde
Nicht registriert
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am 3. 4. 2013 um 07:05 |
Da kommt ein Bericht im Fernsehen über die Flugstunden eines Piloten.
Da ist die Rede von 15 (in Worten fünfzehn) Stunden, die ein Pilot in einem Zug am Steuerknüppel sitzt.
Zur Erinnerung, für LKW Fahrer gibt es dafür genau definierte, folgende Regelung.
Die Tageslenkzeit darf neun Stunden nicht überschreiten, zweimal pro Kalenderwoche darf sie jedoch auf zehn Stunden ausgedehnt werden.
Als Lenkzeit gelten solche Zeiten, die tatsächlich mit Fahrertätigkeit zugebracht werden.
Zur Lenkzeit gehört auch das vorübergehende Stehen des Fahrzeugs, wenn dies nach allgemeiner Anschauung zum Fahrvorgang gehört.
So ist die Zeit für einen verkehrsbedingten Aufenthalt an Ampeln, an Bahnschranken, an Kreuzungen, in Staus oder etwa an einem Grenzübergang der Lenkzeit zuzurechnen.
Hingegen gehören Fahrpausen, auch von weniger als 15 Minuten, dann nicht zur Lenkzeit, wenn sie aus anderen als den vorgenannten Gründen stattfinden und der Fahrer dabei seinen Platz am Lenkrad verlassen kann.
Nur ein Pilot kann nicht rechts ran fliegen und mal 15 Minuten Pause machen.
Und im Unfallbericht steht dann: Menschliches Versagen. |
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