Air Berlin Insolvenz - was bedeutet das für die Mitarbeiter?
Datum: Donnerstag, dem 21. September 2017
Thema: Fluglinien 24/7 Infos


Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.

Arbeitsverhältnisse laufen trotz Insolvenzverfahren

Zunächst einmal hat ein Insolvenzverfahren gegen Air Berlin noch keine Auswirkungen auf den Bestand der Arbeitsverhältnisse. Diese werden dadurch nicht beendet, sondern erst einmal weiter geführt. Auch automatische Lohnkürzungen und dergleichen sind nicht zu erwarten. Was genau auf die Mitarbeiter zukommt, ist abhängig davon, wie es mit Air Berlin in der Zukunft weiter geht. Es gibt verschiedene denkbare Szenarien.

Liquidation und Kündigung

Denkbar wäre es grundsätzlich, das gesamte Unternehmen zu liquidieren, also die einzelnen Vermögensgegenstände zu veräußern und in diesem Zusammenhang dann die Arbeitsverhältnisse mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen. Der Insolvenzverwalter dürften dann zwar gute Gründe für betriebsbedingte Kündigungen auf seiner Seite haben. Dennoch wäre zumindest allen Arbeitnehmern, die eine Rechtsschutzversicherung haben, zu raten, innerhalb von drei Wochen mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung vorzugehen.

Übernahme von Air Berlin

Viel diskutiert wird aktuell auch über eine mögliche Übernahme von Air Berlin, es gibt verschiedene Angebote von Interessenten. Unabhängig davon, in welcher Form sich eine solche Übernahme dann vollziehen würde, wäre wohl grundsätzlich davon auszugehen, dass die Arbeitsverhältnisse in dieser Konstellation fortbestehen würden. Inwiefern den Mitarbeitern dann aber dennoch Nachteile in Form von Lohnkürzungen etc. bei dem neuen Arbeitgeber drohen, lässt sich aktuell noch nicht abschätzen und bleibt zunächst abzuwarten.

Verkauf von Unternehmensteilen und betriebsbedingte Kündigungen

Möglich ist natürlich auch der Verkauf einzelner Unternehmensteile verbunden wiederum mit betriebsbedingten Kündigungen von Teilen der Mitarbeiter. Auch in diesem Fall sollten die Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erheben. Hier muss der Insolvenzverwalter nämlich eine Sozialauswahl vornehmen, bei der immer wieder Fehler passieren können, sodass durchaus gute Erfolgsaussichten für die Mitarbeiter bestehen können.

Wo finden Sie weitere Informationen zum Thema Kündigung und Aufhebungsvertrag

Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigungsschutzklage: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigung, Aufhebungsvertrag und sonstige Beendigung des Arbeitsverhältnisses: www.kuendigungen-anwalt.de

Was wir für Sie tun können

Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber deutschlandweit im Zusammenhang mit dem Abschluss von arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträgen, Abwicklungsverträgen und dem Ausspruch von Kündigungen.

Besprechen Sie Ihren Fall zunächst mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an und besprechen Sie zunächst telefonisch, kostenlos und unverbindlich die Erfolgsaussichten eines Vorgehens im Zusammenhang mit der Kündigung oder dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages. Wie hoch sind Ihre Chancen? Wie hoch sind Ihre Risiken? Und welche Fristen gibt es zu beachten.

21.9.2017

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de
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Arbeitsverhältnisse laufen trotz Insolvenzverfahren

Zunächst einmal hat ein Insolvenzverfahren gegen Air Berlin noch keine Auswirkungen auf den Bestand der Arbeitsverhältnisse. Diese werden dadurch nicht beendet, sondern erst einmal weiter geführt. Auch automatische Lohnkürzungen und dergleichen sind nicht zu erwarten. Was genau auf die Mitarbeiter zukommt, ist abhängig davon, wie es mit Air Berlin in der Zukunft weiter geht. Es gibt verschiedene denkbare Szenarien.

Liquidation und Kündigung

Denkbar wäre es grundsätzlich, das gesamte Unternehmen zu liquidieren, also die einzelnen Vermögensgegenstände zu veräußern und in diesem Zusammenhang dann die Arbeitsverhältnisse mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen. Der Insolvenzverwalter dürften dann zwar gute Gründe für betriebsbedingte Kündigungen auf seiner Seite haben. Dennoch wäre zumindest allen Arbeitnehmern, die eine Rechtsschutzversicherung haben, zu raten, innerhalb von drei Wochen mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung vorzugehen.

Übernahme von Air Berlin

Viel diskutiert wird aktuell auch über eine mögliche Übernahme von Air Berlin, es gibt verschiedene Angebote von Interessenten. Unabhängig davon, in welcher Form sich eine solche Übernahme dann vollziehen würde, wäre wohl grundsätzlich davon auszugehen, dass die Arbeitsverhältnisse in dieser Konstellation fortbestehen würden. Inwiefern den Mitarbeitern dann aber dennoch Nachteile in Form von Lohnkürzungen etc. bei dem neuen Arbeitgeber drohen, lässt sich aktuell noch nicht abschätzen und bleibt zunächst abzuwarten.

Verkauf von Unternehmensteilen und betriebsbedingte Kündigungen

Möglich ist natürlich auch der Verkauf einzelner Unternehmensteile verbunden wiederum mit betriebsbedingten Kündigungen von Teilen der Mitarbeiter. Auch in diesem Fall sollten die Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erheben. Hier muss der Insolvenzverwalter nämlich eine Sozialauswahl vornehmen, bei der immer wieder Fehler passieren können, sodass durchaus gute Erfolgsaussichten für die Mitarbeiter bestehen können.

Wo finden Sie weitere Informationen zum Thema Kündigung und Aufhebungsvertrag

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