Reiserecht: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stärkt Fluggastrechte!
Datum: Freitag, dem 25. September 2015
Thema: Fluglinien 24/7 News


OpenPr.de: Der Europäische Gerichtshof entschied in einer Angelegenheit gegen eine Fluggesellschaft zugunsten eines Fluggastes, der von einer erheblichen Flugverspätung betroffen war.

Denn nach der Fluggastrechte-VO ist dem Passagier bei Flugstrecken unter 1500 km bei einer erheblichen Flugverspätung als pauschalierter Schadensersatz ein Betrag i.H.v. EUR 250,00 zu zahlen.

Der Fluggast hielt im Laufe des Verfahrens der Fluggesellschaft vor, dass sein Flug um mehr als drei Stunden verspätet war, weil das Flugzeug erst 3 Stunden und 3 Minuten nach dem Start die Parkposition erreichte und die Türen öffnete.

OpenPr.de: Der Europäische Gerichtshof entschied in einer Angelegenheit gegen eine Fluggesellschaft zugunsten eines Fluggastes, der von einer erheblichen Flugverspätung betroffen war.

Denn nach der Fluggastrechte-VO ist dem Passagier bei Flugstrecken unter 1500 km bei einer erheblichen Flugverspätung als pauschalierter Schadensersatz ein Betrag i.H.v. EUR 250,00 zu zahlen.

Der Fluggast hielt im Laufe des Verfahrens der Fluggesellschaft vor, dass sein Flug um mehr als drei Stunden verspätet war, weil das Flugzeug erst 3 Stunden und 3 Minuten nach dem Start die Parkposition erreichte und die Türen öffnete.





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