| | | BGH-Urteil: Fluggäste haben kein Recht auf doppelte Entschädigung bei Flugausfall oder -verspätung  
 Beschreibung: Zitat: "BGH-Urteil vom 06.08.2019:
 
 Beim BGH ging es um zwei Reisen, eine in die US, die andere nach Namibia. In beiden Fällen kamen die Reisenden erst mit deutlicher Verspätung an. Die Fluggesellschaften zahlten für die Verspätungen als Ausgleich jeweils 600 Euro, so wie es die europäische Fluggastrechteverordnung vorschreibt.
 
 Die Passagiere machten allerdings weitere Forderungen geltend, denn sie hatten zusätzliche Ausgaben für Hotelübernachtungen und Mietwagen. Diese Kosten wollten sie zusätzlich erstattet haben.
 
 Der BGH hat nun entschieden: Reisende können in solchen Fällen nicht verlangen, dass sie doppelt entschädigt werden. Vielmehr müssen sie sich das Geld, das sie schon bekommen haben, anrechnen lassen.
 
 Konkret bedeutet das: Ein Reisender muss sich entscheiden, was er geltend machen will: entweder eine Ausgleichszahlung für den verspäteten Flug; oder Schadenersatz für die Mietwagen- und Hotelkosten. Auf beides zusammen hat er keinen Anspruch."
 
 Youtube-Autor: phoenix (Standard-YouTube-Lizenz) Youtube-Eintrag: 16.08.2019 Code: DD4A8EH2CCI Aufrufe: 8.019
 
 
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